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kijobs

Bedingungen für Anzeigen

Diese Bedingungen gelten für die Schaltung bezahlter Stellenanzeigen auf kijobs. Vertragspartner ist ALLESkralle GmbH, Krakauer Straße 14/102, A-1020 Wien, Österreich, erreichbar unter kijobs@alleskralle.com. Für die Nutzung der Seite durch Suchende gelten sie nicht; die Suche ist kostenlos und setzt kein Konto voraus.

1. Wer Kunde sein kann

Anzeigen buchen können nur Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, also wer die Anzeige im Rahmen seines Betriebs schaltet. An Verbraucher verkaufen wir keine Anzeigen.

2. Wie der Vertrag zustande kommt

Die Darstellung der Stufen auf unserer Seite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Bestellung. Mit Ihrer Anfrage oder Bestellung geben Sie ein Angebot ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ihn in Textform bestätigen oder die Anzeige veröffentlichen. Eine Pflicht, eine Anzeige anzunehmen, besteht nicht.

3. Was Sie bekommen

Abgerechnet wird je Anzeige, nicht als Jahresvertrag. Es gelten die auf der Seite „Für Unternehmen“ angegebenen Stufen: Basic 199 € für 30 Tage, Pro 299 € für 60 Tage, Max 399 € für 60 Tage. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.

Die Laufzeit beginnt mit der Veröffentlichung. Gebuchte Anzeigen stehen in den Listen vor den übrigen und sind als bezahlte Platzierung gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist nicht verhandelbar: Sie ist der Grund, warum unsere Reihung glaubwürdig bleibt.

4. Prüfung, Ablehnung, Entfernung

Jede Anzeige wird geprüft. Aufgenommen wird nur, worin eine KI-Tätigkeit in der Rolle selbst vorkommt, nicht im Firmenprofil. Das gilt für bezahlte Anzeigen genauso wie für alle anderen, und eine Bezahlung ersetzt die Prüfung nicht.

Lehnen wir eine Anzeige vor der Veröffentlichung ab, entsteht kein Entgelt. Müssen wir eine veröffentlichte Anzeige entfernen, weil sie rechtswidrig ist, weil die Stelle nicht besteht oder weil Angaben unrichtig sind, bleibt das Entgelt bestehen. Entfernen wir sie aus einem Grund, der bei uns liegt, schreiben wir die nicht genutzte Laufzeit anteilig gut.

5. Wofür Sie einstehen

Sie sichern zu, dass die Stelle tatsächlich zu besetzen ist, dass die Angaben stimmen und dass Sie über die Rechte an Text, Bildern und Logo verfügen. Sie räumen uns das Recht ein, diese Inhalte für die Dauer der Schaltung auf kijobs und auf alleskralle.com zu veröffentlichen. Die Anzeige muss dem Gleichbehandlungsgesetz entsprechen und das für die Stelle geltende Mindestentgelt nennen, wie es § 9 Abs. 2 GlBG für Österreich verlangt. Werden wir von Dritten wegen einer Ihrer Anzeigen in Anspruch genommen, halten Sie uns schad- und klaglos.

6. Wenn die Stelle früher besetzt ist

Sagen Sie uns Bescheid, dann nehmen wir die Anzeige heraus. Das Entgelt für die gebuchte Laufzeit bleibt bestehen, denn die Leistung war die Schaltung, nicht der Erfolg.

7. Zahlung

Die Rechnung stellen wir mit der Veröffentlichung, zahlbar binnen 14 Tagen ohne Abzug.

8. Wofür wir nicht einstehen

Wir schulden die Schaltung, nicht den Erfolg: Für die Zahl der Zugriffe oder Bewerbungen übernehmen wir keine Gewähr. Für kurze Unterbrechungen des Betriebs haften wir nicht. Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden.

9. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das für Wien sachlich zuständige Gericht.